"Der Dieb und der Ehebrecher" wurde im Rahmen der 900 Jahrfeier der Gemeinde Ostbevern aufgeführt.
Es basiert auf authentischen Gerichtsakten Ostbeverns aus dem 16ten Jahrhundert die erst im Jahr 1985/86 entdeckt wurden.
Das Stück schrieb der im Ort lebende Dr. Hermann Wiegmann.
Es ist kein Lustspiel sondern eher ein Drama. Ferner waren die Laienspieler "nur" beteiligt. Die meisten Akteure rekrutierten sich aus den "Dorfgrößen", wie z.B. der Schulleiter der Hauptschule, Herr Mersch oder der damalige Vorsitzende des Schützenvereines, Norbert Kortmann (Noko), und viele mehr.

Alles fing damit an, daß im alten Turm des "Haus Bevern" Gerichtsakten aus dem Jahre 1560 bis 1640 gefunden wurde. Josef Overlöper wurde von der Gemeindeverwaltung mit diesem Material konfrontiert. Er erhielt einige Orginaldokumente, um zu prüfen, ob sich daraus ein Theaterstück inszenieren liese. Overlöper hatte ein großes Problem, er konnte die damals handschriftlich festgehalteten Unterlagen überhaupt nicht entziffern. Er fand in Münster Hilfe. Es fand sich jemand, der diese Unterlagen in die heute gebräuchliche Schrift umsetzten und heute nicht mehr bekannte Ausdrücke übersetzten konnte. Davon war aber die damalige Sprache noch lange nicht zu verstehen. Aber nach eingehendem Studium der Unterlagen, konnte man auch verstehen was damals festgehalten wurde.
Nun gut, man wußte jetzt was damals im Gericht festgehalten wurde, aber von einem Theaterstück war man weit entfernt. Overlöper wollte nun die ganze Sache absagen, aber der Stoff war so interessant, daß er unbedingt weitermachen wollte, ja mußte. Er fand in Dr. Hermann Wiegmann einen Mann, der sich der Herausforderung stellen wollte, aus dem Material ein Stück zu schreiben. Dieser suchte sich zwei Fälle heraus und schrieb das Stück "Der Dieb und Der Ehebrecher".

Ein kleiner Auszug vom 20. Juli 1599. Der Angeklagte gestand, teilweise unter der Folter "peinlicher Tortur", insgesamt 42 Diebstähle und Betrügereien. Er wurde zum Tode verurteilt:

Sententia in cause fisci contra Roitlant
Richter und scheffen erkennen fur recht, alweil der Beklagter Hinrich Roitlant ietz im gerichte gegenwertig bekennet, daß er die begangene diebstal fur und nach geubt und gethan, So sol er vermuge Kayser Carll des 5. und des heiligen reichs uffgerichteter peinlicher Halsgerichtz ordnungh an dem galgen mit dem strangh vom leben zum todte gerichtet werde;
Demnach ist dem nachrichter die execution befohlen.

und so ließt sich das heute:
Urteil in Sachen Fiskus* gegen Roitlant
Richter und Schöffen erkennen für Recht: der Beklagte Hinnrich Roitlant, der jetzt im Gericht bekannte die Diebstähle begangen zu haben, soll, nach der peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls des Fünften und des heiligen Reiches am, Galgen mit dem Strang vom Leben zum Tode gerichtet werden.
Deshalb ist dem Scharfrichter die Exekution befohlen.

(*Der Ausdruck "Fiskus" steht heute noch im Sprachgebrauch für die Steuerbehörden)

So einen Aufwand hat man in Ostbevern für ein Theaterstück unseres Wissens noch nie erlebt:
Es wurden bewegliche Kulissen konstruiert, da das Bühnenbild ständig zwischen Gerichtssaal und Dorfgeschehen wechselte.
32 aktive Akteure waren auf der Bühne zu sehen. Darunter waren auch sehr viele Dorfgrößen.
Es brauchte über ein Jahr, vom ersten Gedanken bis zur Aufführung.
Und, es wurde nur zweimal gespielt.

Großes Glück der Laienspieler war, daß sich die Gemeindeverwaltung seit dieser Aufführung bereit erklärte, das plattdeutsche Theater auch weiterhin in der Aula der Hauptschule agieren zu lassen. Seit der Zeit gibt es kaum noch Probleme mit irgendwelchen, nicht durch den Bühnenaufgang passenden Schubkarren oder ähnliches. Auch ist die Aula bei den Proben immer beheizt, was im alten Saal nicht üblich war, und das im Winter.

   
© Laienspielschar Ostbevern e.V.